Lizenz
Lizenzbestimmungen
- Mitgliedschaft SBFV
Ohne vorbestehende Mitgliedschaft im SBFV gilt die Anmeldung zur Erteilung einer Lizenz zugleich als Gesuch um Aufnahme in den SBFV als passives Mitglied. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lesen sie bitte das Wettkampfreglement!
2. Gültigkeit der Lizenz
Die Gültigkeit der Lizenz beginnt mit deren Erteilung durch den SBFV und endet per 31. Dezember des laufenden Jahres oder durch Entzug. Widerhandlungen des Lizenznehmers gegen Bestimmungen der Statuten oder Reglemente berechtigen den SBFV zum sofortigen entschädigungslosen Entzug der Lizenz.
3. Lizenzgebühr
Ist der Athlet im Besitz des Lizenzbuch (einmalig Fr. 10.-), so macht die Lizenzgebühr Fr. 140.–, zahlbar im Voraus und innert 10 Tagen nach Absenden dieses Formulars.
4. Pflichten des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer untersteht als solcher und als Mitglied des SBFV den Statuten und Reglementen des SBFV.
Hinweis: Mitglieder des SBVF / der IFBB düfen nicht an Veranstaltungen anderer Verbände oder so genannten verbandsoffenen Wettkämpfen teilnehmen. Verstösse gegen diese Vorschrift werden geahndet und können zu Startsperren gemäss den anwendbaren Reglementen führen.
Bitte das folgende Formular ausfüllen, um die Lizenz zu bestellen. Die Lizenz wird erst nach dem Eingang der Bezahlung zugestellt. Wer sich für einen Wettkampf anmelden möchte, braucht eine Lizenz. Dies gilt für nationale sowie internationale Wettkämpfe.